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   EuGH, 28.06.1979 - 217/78   

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https://dejure.org/1979,1407
EuGH, 28.06.1979 - 217/78 (https://dejure.org/1979,1407)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1979 - 217/78 (https://dejure.org/1979,1407)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1979 - 217/78 (https://dejure.org/1979,1407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Corman / Hauptzollamt Aachen-Süd

    LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - BERECHNUNGSGRUNDLAGE - WERT DER BETREFFENDEN ERZEUGNISSE - BUTTER AUS ÖFFENTLICHEN LAGERBESTÄNDEN - VERKAUF ZU HERABGESETZTEN PREISEN AN VERARBEITUNGSBETRIEBE - ERMÄSSIGUNG DER AUSGLEICHSBETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN - ...

  • EU-Kommission

    Corman / Hauptzollamt Aachen-Süd

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung über den Absatz von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung von Backwaren und Speiseeis in der Gemeinschaft; Erhebung von den ermäßigten Währungsausgleichsbeträgen bei der Einfuhr von Butter; Verordnungsgerechte Verwendung der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1259/72/EWG Art. 20; ; Verordnung Nr. 1259/72/EWG Art. 6; ; Verordnung Nr. 232/75/EWG Art. 20; ; Verordnung Nr. 232/75/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - BERECHNUNGSGRUNDLAGE - WERT DER BETREFFENDEN ERZEUGNISSE - BUTTER AUS ÖFFENTLICHEN LAGERBESTÄNDEN - VERKAUF ZU HERABGESETZTEN PREISEN AN VERARBEITUNGSBETRIEBE - ERMÄSSIGUNG DER AUSGLEICHSBETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1979, 2287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.05.1977 - 99/76

    De beste Boter u.a. / BALM

    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 217/78
    Das Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 99 und 100/76 (Slg. 1977, 861) erlaube kein anderes als das vorstehend dargelegte Ergebnis.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1983 - 156/82

    SA Nicolas Corman & Fils gegen Hauptzollamt Hambourg-Jonas. - Zweckfremde

    Deswegen kam es zu einem Gerichtsverfahren beim Finanzgericht Düsseldorf und in seinem Rahmen zu dem Vorabentscheidungsverfahren 217/78 '.

    Schon vorher (Februar 1978) wie auch danach (Mai 1981) verlangte die Klägerin die Zahlung der Differenz zwischen dem bei der Ausfuhr der Butter gewährten verminderten Währungsausgleich und dem vollen Währungsausgleich im 1 _ Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 217/78 - SA Nicolas Corman & Fils/Hauptzollamt Aachen-Süd -, Slg. 1979, 2287.

    Von großer, wenn nicht entscheidender Hilfe sind gewisse im Urteil der Rechtssache 217/78 ' getroffene Feststellungen und dies namentlich, wenn man - ungeachtet der Tatsache, daß "deutsch" Verfahrenssprache war - die 1 - Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 217/78 - SA Nicolas Corman & Fils/Hauptzollamt Aachen-Süd -, Slg. 1979, 2287.

    Die eigentliche Frage, die sich - so gesehen - im gegenwärtigen Verfahren stellt, ist also, ob die allgemeinen Feststellungen in dem angeführten Urteil nach dem Vorbringen im vorliegenden Verfahren korrigiert werden müssen, was freilich korrekterweise nur vom Plenum des Gerichtshofes vorgenommen werden könnte, auch wenn es sich bei den Ausführungen im Urteil der Rechtssache 217/78 1, soweit sie über die Problematik 'des damaligen Ausgangsverfahrens hinausreichen, nur um obiter dicta handelt.

    Man müßte außerdem einräumen, daß die von der Kommission für richtig gehaltenen Konsequenzen diskriminierend wären, weil es zu derartigen zusätzlichen Sanktionen nur bei Grenzüberschreitung 1 - Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 217/78 - SA Nicolas Corman & Fils/Hauptzollamt Aachen-Süd -, Slg. 1979, 2287.

  • BFH, 09.01.1996 - VII B 169/95
    Dabei setzte es sich ausführlich mit der Auslegung der in Betracht kommenden Gemeinschaftsvorschriften (VO Nr. 262/79 und VO Nr. 2661/85), den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Juni 1979 Rs. 217/78 (EuGHE 1979, 2287) und vom 1. Oktober 1985 Rs. 125/83 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1986, 213) sowie dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1984 VII R 21/81 (BFHE 142, 340) auseinander und kam zu dem Ergebnis, daß sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen könne, daß die für die Erhebung der ermäßigten WAB maßgebende Verarbeitungsfrist durch Art. 23 Abs. 2 VO Nr. 262/79 verlängert werde.

    Der Hinweis auf das Urteil des BFH in BFHE 142, 340, und das Urteil des EuGH in EuGHE 1979, 2287 reiche nicht aus.

    Der EuGH hat in seinem Urteil in EuGHE 1979, 2287 Rdnr. 11 vielmehr für die den hier in Betracht kommenden Art. 23 Abs. 2 und Art. 24 VO Nr. 262/79 entsprechenden Vorgängervorschriften ausdrücklich entschieden, daß die Regelung über den niedrigeren Satz für den WAB unter die allgemeinen Regeln der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 des Rates vom 12. Mai 1971 (ABlEG Nr. L 106/1) fällt und nicht zu den Maßnahmen zur Förderung der Zuteilung und des Absatzes von Lagerbutter rechnet, die sonst in der Verordnung geregelt sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1984 - 154/83

    Josef Hoche und Roomboterfabriek "De Beste Boter" gegen Bundesanstalt für

    Ich erinnere an eine entsprechende Feststellung im Urteil der Rechtssache 217/78 2.

    Zwar ist einzuräumen, daß im Falle der Herstellung von Eispulver die Buchführungs-, Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten des Käufers (insbesondere wie sie sich aus nationalen Vorschriften ergeben) mit der Herstellung des Zwischenerzeugnis- 1 - Urteil vom 11. Mai 1977 in den verbundenen Rechtssachen 99 und 100/76 - NV Roomboterfabriek "De Beste Boter" und Joseph Hoche, Butterschmelzwerk/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Slg. 1977, S. 861.2 - Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 217/78 - SA Nicolas Corman & Fils/Hauptzollamt Aachen-Süd, Slg. 1979, S. 2287.

  • EuGH, 11.05.1983 - 156/82

    Corman / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    In seinem Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 217/78 (Corman/ Hauptzollamt Aachen-Süd, Slg. S. 2287) entschied der Gerichtshof (Erste Kammer), daß eine solche Nachforderung auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts zulässig war.

    In seinem Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 217/78 (Corman, Sig. 1979, 2287) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine solche Nachforderung ihre Rechtsgrundlage in den allgemeinen Regeln findet, die für das mit der Verordnung Nr. 974/71 errichtete System der Währungsausgleichsbeträge maßgebend sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1982 - 77/81

    Zuckerfabrik Franken GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    (SA Nicolas Corman & Fils/ Hauptzollamt Aachen-Süd, Urteil vom 28. Juni 1979, Slg. 1979, 2287) eine Nachforderung von Währungsausgleichsbeträgen im Hinblick auf die Verfehlung eines festgelegten Verwendungszwecks für rechtmäßig gehalten hat, obgleich diese Rechtsfolge in der speziell den ermäßigten Betrag gewährenden Verordnung Nr. 1259/72, die den Gegenstand dieser Verfahren bildete, nicht vorgesehen war.
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